Der Informant repräsentiert den Verwahrer der referenzierten Individuell identifizierbaren Gesundheitsinformationen (IIGI). Dieser kann abweichen von dem Verwahrer der im Header identifizierten Einverständniserklärung. Bitte beachten: wenn sich der Informant vom Verwahrer der IIGI unterscheidet, dann hat der Informant Informationen offengelegt, was in der Regel nicht erlaubt ist.