Interverband für Rettungswesen (IVR)Haus der KantoneSpeichergasse 63000 Bern 7Keine Verletzung oder Erkrankung.Geringfügige Störung. Keine ärztliche Intervention erforderlich.Leichte bis mäßig schwere Störung. Ambulante ärztliche Abklärung, in der Regel aber keine notärztlichen Maßnahmen erforderlich.Mäßige bis schwere, aber nicht lebensbedrohliche Störung. Stationäre Behandlung erforderlich, häufig auch notärztliche Maßnahmen vor Ort.Schwere Störung, bei der die kurzfristige Entwicklung einer Lebensbedrohung nicht ausgeschlossen werden kann; in den überwiegenden Fällen ist eine notärztliche Versorgung erforderlich.Akute Lebensgefahr.Reanimation.Tod.