bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
wenn Arznei- und Verbandmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden,
bei Verordnungen zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers,
sowie in den Fällen, in denen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht (z. B. Härtefallregelung) nachgewiesen wird.
0‑L
PFLICHTIG
gebührenpflichtig
Acknowledgement Condition
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Verordnung gebührenpflichtig und damit das Feld „Geb.-pfl.“ anzukreuzen ist.
0‑L
NOCTUFREI
gebührenfrei während Notdienst
Acknowledgement Condition
Wenn der Arzt diesen Vermerk (Ankreuzen des Feldes „noctu“) anbringt, so bekommt der Patient das Arzneimittel im Notdienst der Apotheke (innerhalb der Zeiten gemäß § 6 Arzneimittelpreisverordnung) gebührenfrei, anderenfalls hat der Patient eine Gebühr (2,50 Euro) zu zahlen.
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